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Energetische Sanierung wird staatlich gefördert

Energetische Sanierung wird staatlich gefördert

Die wichtigsten Förderungsmöglichkeiten für die Dämmung des Hauses
Für energetische Sanierungsmaßnahmen, wie eine Wärmedämmung oder Fassadendämmung werden vom Staat, von Kommunen oder der Landesregierung unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten geboten. Da für die Dämmung des Hauses mittlerweile ein Energieberater verpflichtend engagiert werden muss, werden sogar Zuschüsse für das Honorar dieses Experten vergeben. Übrigens: Umso höher die Energieeinsparung am Haus sein wird, desto mehr Förderung wird vergeben.

Welche Maßnahmen vor der energetischen Sanierung getroffen werden müssen
Eine gute Dämmung in Form einer Fassadendämmung oder einer Wärmedämmung bringt dem Hausbewohner eine verbesserte Isolierung des Wohnraums, sodass im Zuge einer energetischen Sanierung Energie und Kosten gespart werden. Solche energiesparenden Maßnahmen werden von unterschiedlichen Stellen gefördert. Wer jedoch in den Genuss von Fördergeldern für die Dämmung des Hauses kommen möchte, muss zuvor einige Maßnahmen treffen. Dazu zählt die Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Energieberater, die seit Juni 2014 eine verpflichtende Voraussetzung ist, um Leistungen aus dem Zuschuss- und Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Den Zuschuss für die verpflichtende Energieberatung, der bis zu 800,- Euro beträgt, erhalten Haussanierer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Werden die Kriterien der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die energetische Sanierung erfüllt, wird für die geplante Wärmedämmung oder Fassadendämmung ein Darlehen zu einem besonders günstigen Zinssatz gewährt, der bei etwa 0,75 Prozent liegt. Abgewickelt wird die Kreditvergabe, sowie die Finanzierung mit der Unterstützung von der KfW, über die eigene Hausbank, die im Zuge der Kreditvergabe auch die Bonität des Kreditnehmers sowie eventuell notwendige Sicherheiten überprüft. Erst wenn der Haussanierer die Zusage der KfW erhalten hat, darf mit der Dämmung des Hauses begonnen werden.

In welchem Ausmaß Fördergelder vergeben werden
Um in den Genuss von Fördermittel für die Wärmedämmung oder Fassadendämmung des eigenen Hauses zu kommen, müssen die Standards der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) übertroffen werden. Das bedeutet: umso höher die erzielte Energieeinsparung ist, desto mehr staatliche Fördergelder erhält der energetische Haussanierer. Der Energieberater klassifiziert dafür das Sanierungsergebnis als Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 oder 115. Umso niedriger das Haus eingestuft wird, desto höher ist die erzielte Energieeinsparung und somit auch die Förderung. Bei den Förderprogrammen von der KfW gibt es Fördergelder für komplette Sanierungen, aber auch für einzelne Maßnahmen, wie der Fassadendämmung oder derWärmedämmung. Statt einem KfW-geförderten Kredit kann zudem ein KfW-Investitionszuschuss beantragt werden, der sich bei einem niedrigen Effizienzhaus der Klasse 55 bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten betragen kann. Dieser Zuschuss ist mit einer maximalen Förderhöhe von 18.750,- Euro begrenzt. Für einzelne Dämmmaßnahmen, wie eine Fassadendämmung oder eine Wärmedämmung, werden maximal 5.000,- Euro bzw. 10 Prozent der Gesamtkosten zugeschossen.

Wo Förderungen beantragt werden können
In jedem Bundesland gibt es regionale Förderprogramme von Städten und Gemeinden, über die der Energieberater in der Regel Bescheid weiß. Informationen dazu erhalten Sanierer auch beim zuständigen Bauamt. Von der KfW werden zusätzlich bereits nach dem Sanierungsstart bis zur Hälfte der Kosten für Sachverständige ersetzt, falls eine professionelle Überwachung der Sanierungsmaßnahme notwendig ist. Wer sich über die aktuellen Förderprogramme für die Dämmung des Hauses informieren möchte, sieht sich am besten die Plattform www.baufoerderer.de genauer an. Dabei handelt es sich um ein Portal der Verbraucherzentrale Bundesverband und der KfW, auf der mittels Postleitzahlsuche und der geplanten Maßnahme sämtliche Förderungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.